Vertretungskonzept

Zielsetzung

An der Königin-Luise-Schule kann es - genau wie an jeder anderen Schule - vorkommen, dass Lehrkräfte kurz- oder längerfristig erkrankt sind, eine Klasse auf einen Ausflug oder eine Klassenfahrt begleiten, bei Leistungsüberprüfungen anwesend sein müssen oder aus anderen Gründen ihren Unterricht nicht erteilen können. Vertretungsstunden gehören daher zum normalen Alltag.
Wenn auch Unterrichtsausfall in der Praxis niemals vollständig vermieden werden kann, so muss doch der Kontinuität von Unterricht höchste Priorität eingeräumt werden. Besonders im Hinblick auf zentrale Leistungsüberprüfungen ist es wichtig, Lernzeit effektiv zu nutzen und damit die Voraussetzungen zum erfolgreichen Abschneiden bei den zentralen Prüfungen zu gewährleisten und zu verbessern, sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II.
Mit dem Vertretungskonzept der Königin-Luise-Schule wird das Ziel verfolgt, einen verbindlichen Rahmen für die Organisation und die inhaltliche Gestaltung des Vertretungsunterrichts festzulegen, an dem sich Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte orientieren können.
Dieses Vertretungskonzept zielt auf die Regelung einer kurzfristigen Abwesenheit einer Lehrkraft.
Bei mittelfristigen Absenzen (ca. 3-8 Wochen) wird versucht, den Einsatz von Fachlehrkräften zu gewährleisten. Gegebenenfalls muss dazu anderer Unterricht gekürzt werden, um die Fachvertretung zu ermöglichen.
Bei langfristigen Absenzen (mehr als zwei Monate) werden in der Regel Vertretungskräfte eingestellt, bzw. sogenannte "angeordnete Mehrarbeit" von Kolleginnen und Kollegen geleistet. Bei mittel- und langfristigen Absenzen kann es schon mal zu Änderungen in der Unterrichtsverteilung und im Stundenplan kommen, die natürlich auch Auswirkungen auf andere Klassen haben können.
Problematisch ist in einigen Fällen, dass nicht immer im Vorhinein abzusehen ist, ob eine Absenz kurz-, mittel- oder langfristig sein wird.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtliche Grundlage für den Vertretungsunterricht bildet die Allgemeine Dienstordnung (ADO), welche insbesondere in §12 (4) festlegt:

Lehrer und Lehrerinnen sind verpflichtet, auf Anordnung des Schulleiters oder der Schulleiterin auch Vertretungsunterricht zu erteilen. Sie sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet (§ 6). Die zu Vertretenden haben - soweit dies zumutbar ist - sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z. B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren).

Die Erteilung des kurzfristigen Vertretungsunterrichts wird im Rahmen der Mehrarbeitsverordnung (Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht - BASS 21-22 Nr. 21) auf die Arbeitszeit der Lehrkraft angerechnet.
Aus der Sicht der Lernenden legt das Schulgesetz § 42 (3) den rechtlichen Rahmen fest. Hier gilt das, was auch für den normalen Unterricht gilt:

Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

Organisation des Vertretungsunterrichts aus Lehrersicht

Sofern der stundenplanmäßige Unterricht wegen Abwesenheit der Klassen nicht erteilt werden kann (z. B. Ausflüge, Klassenfahrten) oder durch die Abiturprüfung vorzeitig endet, sollen zunächst die freigesetzten Lehrkräfte für Vertretungsunterricht eingesetzt werden.
Jede Vollzeit-Lehrkraft hat in der Regel drei Bereitschaftsstunden (Teilzeitkräfte entsprechend weniger), in denen sie zum Vertretungsunterricht eingesetzt werden kann. Die konkrete Zahl ist von den Hohlstunden im Stundenplan abhängig, die sich bei der Stundenplanerstellung ergeben, kann also von Halbjahr zu Halbjahr schwanken. In den Bereitschaftsstunden kann die Lehrkraft keine anderen Tätigkeiten (Sprechstunden, private Termine) wahrnehmen.
Weiteren Einsatz im Vertretungsunterricht gibt es in der Regel nur nach vorheriger Absprache.

Information über den Vertretungsunterricht

Der Vertretungsplan wird am frühen Morgen für die beiden folgenden Unterrichtstage im Eingangsflur über den Bildschirm und im Lehrerzimmer am Mitteilungsbuch veröffentlicht und ständig aktualisiert. Zudem kann man den aktuellen Vertretungsplan auf der Homepage der KLS einsehen (Passwort erforderlich!). Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind verpflichtet, sich über den aktuellen Vertretungsplan regelmäßig zu informieren.

Genehmigung von Veranstaltungen

Es gehört zum pädagogischen Selbstverständnis unserer Schule, dass Lernen auch einer besonderen Methodik und Anschauung bedarf (Projekte, Außerschulische Lernorte, Schüleraustausch etc.). Um zu vermeiden, dass durch diese Aktivitäten einzelner Lerngruppen das Gesamtsystem durch unterrichtsorganisatorische Folgewirkungen zu stark belastet wird, gilt, dass Planungen rechtzeitig und langfristig erfolgen müssen. Für Klassenfahrten werden Fahrtenwochen gemeinsam auf Vorlage der erweiterten Schulleitung in einer Lehrkräftekonferenz festgelegt.
Insbesondere in der Sekundarstufe II ist darauf zu achten, dass alle Kolleginnen und Kollegen von der Fachlehrkraft rechtzeitig informiert werden, die von der Abwesenheit der zu Unterrichtenden betroffen sind (z.B. rechtzeitige Mitteilung über das Mitteilungsbuch, Aushang Teilnehmerlisten). Die Schülerinnen und Schüler sollen weder kurz vor einer noch während einer Klausur abwesend sein. Daher ist ein Terminabgleich mit dem Klausurplan zwingend erforderlich.
Für alle Veranstaltungen gibt es den "grünen Zettel", der von der Fachlehrkraft auszufüllen und sowohl von der Klassenlehrkraft/ Jahrgangsstufenleitung als auch vom Koordinator unterschrieben werden muss, bevor die Schulleitung endgültig die Genehmigung erteilt. Dieser "grüne Zettel" sollte den Vertretungsplanern in der Regel spätestens eine Woche vorher fertig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Gleiches gilt für den "blauen Zettel" bei Fortbildungen.
Rechtzeitiges Eintragen in den Termin- und Klassenarbeitsplan erleichtert die Organisation für alle.

Organisation des Vertretungsunterrichts in der Sekundarstufe I

In den Klassen 5 und 6 wird der volle stundenplanmäßige Unterricht erteilt, auch Randstunden werden grundsätzlich vertreten ("verlässliche Schule").
In den Klassen 7 bis 9 kann es in Ausnahmefällen - z.B. plötzliche Erkrankung mehrerer Lehrkräfte - zum Unterrichtsausfall einzelner Randstunden kommen. Die ersten Stunden am Tag können entfallen, dies ist aber am Vortag spätestens bis 13.20 h im Vertretungsplan auszuweisen.
Der Einsatz der Lehrkräfte für die Vertretungen erfolgt nach folgendem Prioritätsprinzip:

  1. Freigesetzte Lehrkraft,
  2. Lehrkraft nach Bereitschaftsstundenplan,
  3. nur in Ausnahmefällen: sonstige Lehrkraft.

Wenn möglich, wird aus diesen Gruppen eine Lehrkraft für den Vertretungsunterricht bestimmt, die in der zu vertretenden Klasse bzw. das zu vertretende Fach unterrichtet. Diese Auswahl hängt u.a. von der vorliegenden Aufgabenstellung ab. Referendarinnen und Referendare werden nur nach persönlicher Absprache zur Vertretung eingesetzt. Sind sie im Rahmen ihres Ausbildungsunterrichts in dem zu vertretenden Unterricht eingesetzt, so sollen sie in der Regel auch die Vertretung dieses Unterrichts übernehmen.
Steht keine Lehrkraft mehr zur Verfügung, die die Vertretung übernehmen kann (z.B. bei einer großen Zahl von erkrankten Lehrkräfte), so kann eine Klasse auch von einer Lehrperson beaufsichtigt werden, die zu dieser Zeit in einem benachbarten Klassenraum unterrichtet (sogenannte "Betreuung").

Inhaltliche Gestaltung des Vertretungsunterrichts in der Sekundarstufe I

Fehlende Lehrkräfte haben stets Aufgabenmaterial oder eine sinnvolle Aufgabenstellung für die zu vertretenden Stunden bereitzustellen. Das gilt in jedem Fall bei planbarer Abwesenheit, bei einer plötzlich auftretenden Erkrankung jedoch nur, soweit der Gesundheitszustand nicht zu stark beeinträchtigt ist.
Die Aufgaben werden entweder per Email an das Sekretariat geschickt oder direkt in die blauen bzw. braunen Fächer neben dem Vertretungsplan bei den entsprechenden Klassen einsortiert, bzw. den Schülerinnen und Schülern direkt aufgegeben. Auch die per Mail gesendeten Aufgaben und Arbeitsblätter kann man ab ca. 7.45 Uhr in den entsprechenden Fächern finden.
In den Klasen 5 und 6 führen die Schülerinnen und Schüler einen sogenannten "EVA-Ordner" mit sich, der Aufgaben zum eigenverantwortlichen Arbeiten aus allen Fachbereichen beinhaltet. Damit können die Schülerinnen und Schüler auch ohne aktuelles Aufgabenmaterial sinnvoll arbeiten. Die Fachlehrkräfte kontrollieren die EVA-Aufgaben in regelmäßigen Abständen.
Eine weitere "Notfall"-Möglichkeit besteht darin, in der zu vertretenden Klasse unterrichtende Kolleginnen oder Kollegen um Aufgabenstellungen für die Vertretungsstunde zu bitten.

Organisation und inhaltliche Gestaltung des Vertretungsunterrichts in der Sekundarstufe II

Auch in der Sekundarstufe II wird sichergestellt, dass es zu keinem Unterrichtsausfall kommt.
Der Vertretungsunterricht in der Sekundarstufe II wird gewährleistet, indem die Schülerinnen und Schüler in den Stunden, in denen die Fachlehrkraft nicht zur Verfügung steht, an festgelegten Aufgaben in Eigenverantwortung weiter arbeiten. Die Aufgabenstellungen für diese Stunden ergeben sich

  1. aus den Aufgaben, die im Falle eines unvorhergesehenen Ausfalls die Fachlehrkraft per Aushang am Jahrgangsstufenbrett (durchsichtige Hänge-Orga-Taschen) oder durch Bekanntgabe im Schülernetzwerk "lo-net" vorgibt,
  2. aus längerfristigen Projektaufgaben, die im Vorfeld oder per Mitteilung bekannt gegeben wurden.

Aus dem Vertretungsplan wird deutlich, welche Aufgaben bearbeitet werden sollen, bzw. wo diese für die Schülerinnen und Schüler zu finden sind. Sollten kurzfristig keine Aufgaben zur Verfügung stehen, arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig an anderen Aufgaben, die sie zur Vorbereitung des Unterrichts noch erledigen müssen.
Zusätzlich zum Oberstufenaufenthaltsraum und dem Lichthof steht den Schülerinnen und Schülern der Schüler-Lehrer-Arbeitsraum (SLA) zur eigenständigen Bearbeitung von Aufgaben zur Verfügung.
Bei mittel- und langfristigem Unterrichtsausfall wird der Vertretungsunterricht ähnlich wie in der Sekundarstufe I von einer anderen Lehrkraft erteilt. Zudem findet der reguläre Unterricht statt, falls es sich um den Ausbildungsunterricht von Referendarinnen und Referendaren handelt, oder falls Sprachassistenten (in den Fächern Englisch oder Französisch) den Unterricht übernehmen können.