Schülerarbeitsraum
Benutzerordnung fur den SLA (Schüler- und Lehrer-Arbeitsraum der KLS)
Der SLA (Schüler- und Lehrer Arbeitsraum) im Neubau eröffnet Schülern und Schülerinnen der Oberstufe und Lehrerinnen und Lehrern der Königin-Luise-Schule die Möglichkeit, selbstständig schulische Aufgaben zu erledigen. Deshalb gilt als oberstes Gebot die Arbeitsruhe. Um diese zu
gewährleisten und damit der SLA als Angebot dauerhaft offen gehalten werden kann, sind einige Regeln zu beachten:
- Alle Schülerinnen und Schüler, die die Angebote des SLZ wahrnehmen möchten, müssen diese Benutzerordnung durch Unterschrift akzeptieren.
- Jeder Benutzer und jede Benutzerin erwartet einen sauberen Arbeitsplatz, also muss auch jede/r ihren/seinen Platz ordentlich verlassen. Ein ordentlicher Arbeitsplatz weist keine zerknüllten Papierreste und auch keine Krümel, Brot- und Obstschalenreste auf, deshalb sind im SLA das Essen und Trinken nicht erlaubt.
- Jede/r Benutzer/in hat das Recht auf eine unbeschädigte, saubere Einrichtung und unbeschädigte, saubere Geräte und Medien. Jede/r hat deshalb die Pflicht, diese Dinge sorgfältig zu behandeln. Tische und Stühle sind an ihrem Platz zu belassen.
- Jede/r Benutzer/in hat das Recht auf ungestörtes Arbeiten, daher darf jeder Computer nur von jeweils einem/r Schüler/in benutzt werden. Die Arbeit am Computer darf nur zu schulischen Zwecken erfolgen. Das Hören von Musik, das Spielen von Computerspielen etc. sind nicht
erlaubt. Eine kurzzeitige Benutzung des Arbeitsraums und der Computer in den Pausen ist wegen der damit verbundenen Unruhe nicht gestattet. - Gruppenarbeiten finden an den Lerninseln statt. Alle Gespräche sind so zu führen, dass die Arbeitsruhe der anderen Anwesenden nicht beeinträchtigt wird.
- Die Benutzung eigener mitgebrachter Rechner zu schulischen Arbeitszwecken ist erlaubt. Die allgemeinen Nutzungsregeln für das Schülernetzwerk gelten auch im SLA. Dies gilt insbesondere für die Geheimhaltung der Zugangsdaten und deren Verwendung ausschließlich durch den Nutzungsberechtigten sowie die Wahrung fremder Rechte (einschließlich des Urheberrechts) und das Verbot, über das Schülernetzwerk öffentlich Informationen zu verbreiten. Die Nutzung der Rechner im SLA wird wie die Nutzung aller Rechner im Schülernetzwerk kontrolliert.
Konsequenzen bei Regelverstößen:
- Bei wiederholter Missachtung von Regeln kann der/die Schüler/in dauerhaft aus dem SLA ausgeschlossen werden.
- Bei groben Verstößen können Ordnungsmaßnahmen gemäß §˜53 Schulgesetz eingeleitet werden.
Die Benutzerordnung des SLA kann jederzeit ergänzt oder verändert werden. Alle Benutzerinnen und Benutzer haben sich deshalb über Änderungen zu informieren und erkennen mit der Nutzung des SLA die Benutzerordnung in der jeweils aktuellen Fassung an.