Entschuldigungen und Beurlaubungen

Fehlzeiten aufgrund von Erkrankungen u.Ä.

Es gibt immer Gründe für Fehlzeiten. Bei Krankheit werden die Eltern gebeten, morgens in der Schule anzurufen und ihr Kind krankzumelden - eine Krankmeldung per Mail ist ebenfalls möglich. Sollte die Krankheit länger andauern (länger als zwei Wochen), bitten wir um Rücksprache.

Ist das Kind wieder schulfähig, geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit, im Schulplaner finden Sie dafür bereits vorgefertigte Formulare. Eine Entschuldigung nur per Mail reicht nicht aus.

Das Entschuldigungsverfahren für die Oberstufe ist etwas komplexer und wird sowohl den Lernenden als auch den Eltern zu Beginn der Jahrgangsstufe EF ausführlich erklärt. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass das Fehlen auch von Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern, die nur wenig oder keinen Unterricht beim Beratungslehrkräfteteam haben, rasch auffällt. Dies ist im Interesse aller Beteiligten, denn nach unserer Erfahrung gibt es häufig eine Korrelation zwischen defizitären Leistungen und Fehlstunden in der Oberstufe. Wir versuchen mit diesem Verfahren frühzeitig gegenzusteuern.

Einen Sonderfall stellt ein Lausbefall dar, der in Einzelfällen vorkommen kann. Bitte benachrichtigen Sie in diesem Fall die Schule und beachten Sie, dass ein Schulbesuch erst dann wieder möglich ist, wenn dies von ärztlicher Seite bestätigt wird.

Beurlaubungen

Beurlaubungen für bis zu zwei Tage  (z.B. besondere Familienfeiern, Exkursionen mit religiösem Hintergrund, Wettkampfveranstaltungen etc.) kann das Klassen- oder Beratungslehrkräfteteam aussprechen. In diesem Fall soll bitte frühzeitig (mit mindestens einer Woche Vorlauf) schriftlich eine Begründung für diese Beurlaubung beim Klassen- bzw. Beratungslehrkräfteteam eingereicht werden. Dazu können Sie gerne den Schulplaner verwenden. Ein Antrag auf Beurlaubung muss zwingend die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten enthalten, weswegen eine Mail nicht ausreichend ist.

Längerfristige Beurlaubungen sowie Beurlaubungen direkt im Anschluss (letzter / erster Schultag) an Ferien sind bei der Schulleitung einzureichen. Besonders die Beurlaubung direkt im Anschluss an die Ferien ist hierbei nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Überlegen Sie im Zweifelsfall mit der Klassenleitung, ob ein Termin bei der Schulleitung sinnvoll ist.